Zulassung aus dem Ausland

 

Zulassung von Neufahrzeugen aus dem Ausland

  • Ausweisdokumente
  • eVB
  • ggf. Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder Betriebserlaubnis
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • § 13 FGV-Gutachten
  • Datenbestätigung
  • Original-Kaufvertrag bzw. Original-Rechnung als Besitznachweis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedsstaaten)
  • Einfuhrumsatzsteuererklärung (FZG aus EU-Mitgliedsstaaten), Vordruck über die Zulassungsbehörde erhältlich
  • Bestätigung vom Hersteller, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und keine Papiere vorhanden / beantragt worden sind (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist)

 

 

Zulassung von gebrauchten Fahrzeugen aus dem Ausland

  • Ausweisdokumente
  • eVB
  • ggf. Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Original Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • Original EU-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. technisches Gutachten nach §21 StVZO oder Datenblatt
  • Original-Kaufvertrag bzw. Original-Rechnung als Besitznachweis
  • Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung
  • ggf. Unbedenklichkeitserklärung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten
  • Nachweis über die Erstzulassung, andernfalls Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung

Hinweis: Die KFZ-Zulassungsbehörde behält sich vor, weitere Unterlagen zu fordern.

 

 

 

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