Zulassung aus dem Ausland
Zulassung von Neufahrzeugen aus dem Ausland
- Ausweisdokumente
- eVB
- ggf. Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat
- Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- § 13 FGV-Gutachten
- Datenbestätigung
- Original-Kaufvertrag bzw. Original-Rechnung als Besitznachweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedsstaaten)
- Einfuhrumsatzsteuererklärung (FZG aus EU-Mitgliedsstaaten), Vordruck über die Zulassungsbehörde erhältlich
- Bestätigung vom Hersteller, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und keine Papiere vorhanden / beantragt worden sind (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist)
Zulassung von gebrauchten Fahrzeugen aus dem Ausland
- Ausweisdokumente
- eVB
- ggf. Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat
- Original Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- Original EU-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. technisches Gutachten nach §21 StVZO oder Datenblatt
- Original-Kaufvertrag bzw. Original-Rechnung als Besitznachweis
- Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung
- ggf. Unbedenklichkeitserklärung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten
- Nachweis über die Erstzulassung, andernfalls Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung
Hinweis: Die KFZ-Zulassungsbehörde behält sich vor, weitere Unterlagen zu fordern.