Kurzzeit-Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
- Ausweisdokumente
- bei ausländischen Mitbürgern Ausweisdokumente und amtlicher Nachweis über Heimatadresse (hier ist keine Vertretung möglich, Antragssteller muss persönlich erscheinen
- eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft für Kurzzeitkennzeichen
- ggf. Vollmacht
Hinweis: bei Bürgern, deren Wohnsitz/Betriebssitz außerhalb von Bayern liegt, muss die zuständige Zulassungsbehörde des Wohnsitzes/Beriebssitzes das Einverständnis abgeben - bitte vorher klären!