Kurzzeit-Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten

  • Ausweisdokumente
  • bei ausländischen Mitbürgern Ausweisdokumente und amtlicher Nachweis über Heimatadresse (hier ist keine Vertretung möglich, Antragssteller muss persönlich erscheinen
  • eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft für Kurzzeitkennzeichen
  • ggf. Vollmacht

Hinweis: bei Bürgern, deren Wohnsitz/Betriebssitz außerhalb von Bayern liegt, muss die zuständige Zulassungsbehörde des Wohnsitzes/Beriebssitzes das Einverständnis abgeben - bitte vorher klären!

 

 

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