Außerbetriebsetzung von TS-Fahrzeugen / auswärtigen Fahrzeugen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Verbleibserklärung zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges
  • Verwertungsnachweis
  • Eidesstaatliche Versicherung (Notar) bei Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Verlusterklärung (formlos) bei Verlust Fahrzeugschein
  • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - eidesstattliche Erklärung des Fahrzeughalters vor einem Notar (hier empfiehlt sich die telefonische Rücksprache mit Ihrer Zulassungsbehörde)
  • bei Diebstahl der Kennzeichen - Diebstahlsanzeige bei der Polizei

Hinweise:

  • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann die Außerbetriebsetzung nur bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde durchgeführt werden
  • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann die Außerbetriebsetzung nur bei der kennzeichenführenden Behörde durchgeführt werden
  • nur Fahrzeuge mit TS-Kennzeichen können auch bei den kreisangehörigen Gemeindeverwaltungen außerbetrieb gesetzt werden mit Vorlage der kompletten Unterlagen. Achtung: Stadtverwaltung Traunstein nicht!

 

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