Außerbetriebsetzung von TS-Fahrzeugen / auswärtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Verbleibserklärung zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges
- Verwertungsnachweis
- Eidesstaatliche Versicherung (Notar) bei Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I
- Verlusterklärung (formlos) bei Verlust Fahrzeugschein
- bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - eidesstattliche Erklärung des Fahrzeughalters vor einem Notar (hier empfiehlt sich die telefonische Rücksprache mit Ihrer Zulassungsbehörde)
- bei Diebstahl der Kennzeichen - Diebstahlsanzeige bei der Polizei
Hinweise:
- bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann die Außerbetriebsetzung nur bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde durchgeführt werden
- bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann die Außerbetriebsetzung nur bei der kennzeichenführenden Behörde durchgeführt werden
- nur Fahrzeuge mit TS-Kennzeichen können auch bei den kreisangehörigen Gemeindeverwaltungen außerbetrieb gesetzt werden mit Vorlage der kompletten Unterlagen. Achtung: Stadtverwaltung Traunstein nicht!