Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Noch vorhandenes Kennzeichen
- Verlustanzeige (formlose Erklärung des Halters bzw. vor Ort am Schalter durch den Halter)/Diebstahlsanzeige von der Polizei
- gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Vollmacht