Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
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Ausweisdokumente
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bei ausländischen Ausweispapieren amtlicher Nachweis über die Heimatadresse
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bei ausländischen Firmen - beglaubigter Firmennachweis von einer deutschen Botschaft / Konsulat im jeweiligen Land
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Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhr
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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gültige Hauptuntersuchung
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ggf. Vollmacht
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SEPA-Lastschriftmandat bzw. Einzahlungsbeleg (bar) Kfz-Steuer
Hinweis: Bei Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten kann die Zulassungsbehörde die Vorführung der Fahrzeuge anordnen.