Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)

  • Ausweisdokumente

  • bei ausländischen Ausweispapieren amtlicher Nachweis über die Heimatadresse

  • bei ausländischen Firmen - beglaubigter Firmennachweis von einer deutschen Botschaft / Konsulat im jeweiligen Land

  • Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhr

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • gültige Hauptuntersuchung

  • ggf. Vollmacht

  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Einzahlungsbeleg (bar) Kfz-Steuer

Hinweis: Bei Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten kann die Zulassungsbehörde die Vorführung der Fahrzeuge anordnen.

 

 

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